Jugendschutz
Im Rahmen des Jugendschutzgesetzes sind wir als Veranstalter dazu verpflichtet, uns an die Vorgaben dieses Gesetzes zu halten, was wir auch gerne zum Wohl unserer Gäste tun.
Hier ein paar Punkte auf die wir besonderen Wert bei dieser Veranstaltung legen:
- Jugendliche unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren die ohne erziehungsberechtigte Person anwesend sind, müssen die Veranstaltung um 24.00 h verlassen.
- Die Anerkennung von Formulare, die zur Übertragung von Erziehungsaufgaben an eine "Erziehungsbeauftragte Person" nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des JuSchG dienen, behalten wir uns vor.
- An der Kasse werden von uns Alterskontrollen durchgeführt!
- Akzeptierte Ausweisdokumente sind: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder der PartyPass - Schülerausweise werden nicht akzeptiert.
- Es wird kein Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an minderjährige Personen abgegeben => § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG - Sollte eine volljährige Person vom Sicherheitspersonal oder vom Vereinspersonal dabei erwischt werden, dass diese einer oder mehreren minderjährigen Personen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke besorgt oder zugänglich macht, werden diese Personen umgehend der Veranstaltung verwiesen.